Sauberkeit im Gebäude ist mehr als ein ästhetisches Thema — in vielen Branchen ist sie gesetzlich geregelt, in anderen wirkt sie sich direkt auf die Gesundheit von Mitarbeitern, Kunden und Besuchern aus.

Unternehmen, die Gebäudereinigung beauftragen, tragen eine Mitverantwortung dafür, dass die beauftragte Reinigung den geltenden Standards entspricht. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Hygienevorschriften und was sie in der Praxis bedeuten.

Die Arbeitsstättenverordnung: Grundpflichten für jeden Arbeitgeber

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet jeden Arbeitgeber in Deutschland, Arbeitsstätten in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand zu erhalten.

Das umfasst regelmäßige Reinigung aller Räume, saubere und funktionierende Sanitäranlagen im Verhältnis zur Mitarbeiterzahl, hygienische Pausenräume und Küchenbereiche sowie saubere Verkehrswege und Zugänge.

Diese Grundpflichten gelten für jedes Unternehmen — unabhängig von Größe und Branche.

RKI-Empfehlungen für medizinische Einrichtungen

Für Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Physiotherapiepraxen und andere medizinische Einrichtungen gelten erheblich strengere Anforderungen. Das Robert Koch-Institut (RKI) und die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) haben detaillierte Empfehlungen für die Reinigung und Desinfektion in medizinischen Bereichen veröffentlicht.

Kernpunkte sind: tägliche Desinfektion aller patientennahen Kontaktflächen, Verwendung von Desinfektionsmitteln aus der VAH-Liste, farbkodiertes Reinigungsmaterial zur Vermeidung von Keimverschleppung sowie schriftliche Dokumentation aller Reinigungsmaßnahmen.

Das Infektionsschutzgesetz und seine Relevanz für die Reinigung

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Für Gebäude, in denen gefährdete Personengruppen untergebracht sind oder behandelt werden — Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Kitas, Schulen — leiten sich aus dem IfSG spezifische Reinigungs- und Desinfektionspflichten ab.

Verstöße gegen diese Vorschriften können zu Bußgeldern und Betriebsschließungen führen.

HACCP in der Lebensmittelindustrie und Gastronomie

Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten oder anbieten, unterliegen dem HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points). Dieses international anerkannte System zur Lebensmittelsicherheit schreibt unter anderem vor, welche Reinigungsprozesse wie oft und mit welchen Mitteln durchzuführen sind, um Kontamination zu verhindern.

Reinigungsunternehmen, die in der Lebensmittelindustrie oder Gastronomie tätig sind, müssen mit diesen Anforderungen vertraut sein.

Dokumentation: Im Ernstfall entscheidend

Für viele Branchen ist nicht nur die Reinigung selbst wichtig, sondern auch deren Dokumentation. Bei einer behördlichen Kontrolle, einem Hygieneaudit oder einer Schadenersatzklage müssen Unternehmen nachweisen können, wann, wie und von wem gereinigt wurde.

Schriftliche Reinigungsprotokolle mit Datum, Uhrzeit, Namen des Reinigenden und durchgeführten Maßnahmen sind dafür unerlässlich. Professionelle Reinigungsunternehmen bieten diese Dokumentation auf Wunsch standardmäßig an.

Was bedeutet das für die Auswahl des Reinigungsunternehmens?

Wer ein Reinigungsunternehmen beauftragt, sollte sicherstellen, dass dieses die für seine Branche geltenden Hygienestandards kennt und einhalten kann. Fragen Sie gezielt: Kennt Ihr Team die RKI-Empfehlungen? Welche Desinfektionsmittel setzen Sie ein? Erstellen Sie Reinigungsprotokolle?

Haben Ihre Mitarbeiter eine Hygieneschulung? Bestpreis vermittelt nur geprüfte Reinigungsunternehmen, die diese Anforderungen erfüllen können.

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